Aktuelles

          • Information zur Beschlussfassung der Schulkonferenz

          • Beschlussfassung der Schulkonferenz des FÖZ „Christian Ludwig Wucke“ vom 02.09.2025 zum Umgang mit digitalen Endgeräten in der Schule nach Befragung der Elternhäuser und im Ergebnis der Klassenelternabende

            Alle digitale Endgeräte verbleiben mit sofortiger Wirkung während der Schulzeit im Schulranzen. Auch bei schulischen Ausflügen verbleiben die Smartphone im Rucksack/ Tasche.

             

            Das Smartphone darf nach Absprache mit den Pädagogen für wichtige Kommunikation und für schulische Zwecke genutzt werden.

            Das Tragen und die Mitnahme von Smartwatches an die Schule sind grundsätzlich verboten.

            Bei Verstoß werden die entsprechenden Geräte bei der Schulleiterin abgegeben und erst am Ende des Tages an den betreffenden Schüler herausgegeben bzw. bei einem wiederholten Verstoß werden Eltern und Sorgeberechtigten die Geräte persönlich übergeben.